Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019, regelt alle Formen von Geldspiele in der Schweiz — inklusive Online-Casinos. Das Gesetz unterscheidet zwischen Konzession A (grosse Casinos, auch online) und Konzession B (kleinere Casinos). ESBK-lizenzierte Online-Casinos benoetigen eine Konzession A oder B und unterliegen dem Geldwäschereigesetz (GwG) mit strengen KYC-Anforderungen.
Netzsperren für auslaendische Anbieter: Das BGS ermöglicht der ESBK, nicht-lizenzierte auslaendische Online-Casinos für Schweizer Nutzer zu sperren (Netzsperre). Schweizer ISPs sind verpflichtet, diese Sperren umzusetzen. Offshore-Casinos mit Anjouan- oder Curaçao-Lizenz ohne ESBK-Konzession können daher theoretisch geblockt werden. In der Praxis sind Netzsperren nicht lueckenlos durchsetzbar.
Spielerschutzmassnahmen nach BGS: Das Geldspielgesetz schreibt verbindliche Spielerschutzmassnahmen vor: Selbstlimitierung (Einzahlungslimits, Verlustlimits, Sessionlimits), Realitaetscheck (Erinnerungen an Spieldauer), Sperrmeldung (Spieler können sich selbst sperren), Hausverbot und Anschluss an die Sperrdatei, die die Casinos gemeinsam mit Swisslos und der Loterie Romande führen. OASIS ist deutsch und gilt hier nicht. ESBK-lizenzierte Casinos müssen diese Tools nachweislich implementieren und deren Wirksamkeit regelmaessig prüfen.
Reload-Bonus und No-Deposit-Bonus im CH-Kontext: Bonus-Angebote sind an Konto und KYC-Verifizierung gebunden. Ein echter Bonus ohne Einzahlung (No-Deposit-Bonus) ist bei ESBK-lizenzierten Casinos selten; in unserer Liste der fünf Marken ist kein Bonus ohne Einzahlung ausgewiesen. Reload-Boni für Bestandskunden sind häufiger und bieten oft guenstigere Umsatzbedingungen. Spielsuchtpraevention: Bei Bedenken wenden Sie sich an Addiction Suisse.